Hieronymus-Preis des BDÜ für vorbildliche Leistungen im Bereich mehrsprachiger Kommunikation
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) zeichnet mit seinem Hieronymus-Preis beispielhaftes Handeln von Organisationen bzw. Unternehmen im Bereich der mehrsprachigen Kommunikation aus. Eine gelungene Kommunikation ist die Basis für erfolgreiche Gespräche, Geschäftsbeziehungen und internationalen Dialog. Die Bereiche, in denen professionelle Übersetzer und Dolmetscher dazu beitragen können, sind vielfältig. Sie reichen von der Übersetzung von Verträgen, Internetauftritten und Handbüchern über das Dolmetschen von Produktvorführungen, die Lokalisierung von Software, das Dolmetschen von Vorträgen und Betriebsführungen, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen, die Einführung in eine fremde Kultur, den schnellen Überblick über fremdsprachliche Dokumente bis hin zur mehrsprachigen Präsentation eines Unternehmens oder einer Organisation.
Viele Organisationen haben bereits die große Bedeutung kompetenter Sprachdienstleistungen und den Mehrwert des Einsatzes von qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern erkannt. Daher verleiht der BDÜ den Preis im Rahmen einer BDÜ-Veranstaltung an eine Organisation, die mit ihrem Handeln Vorbild in der Branche ist.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt sind BDÜ-Mitglieder, Dolmetscher und Übersetzer, Organisationen/Unternehmen sowie alle an qualifizierter Sprachübertragung Interessierten. Ein Vorschlag wird formlos an die Bundesgeschäftsstelle des BDÜ, Uhlandstraße 4-5, 10623 Berlin, info(at)bdue.de, eingereicht. Dieser enthält eine Begründung mit spezifischer Benennung der auszeichnungswürdigen Aspekte (Umfang maximal 300 Wörter) und die Nennung eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten der Organisation. Der Vorschlag muss bis spätestens 01. Juli 2025 in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein.
Vorgeschlagen werden kann jede Organisation im In- und Ausland, die in vorbildlicher Weise ihre mehrsprachige Kommunikation mit internen oder externen Übersetzern und/oder Dolmetschern realisiert. Von der ausgezeichneten Organisation wird erwartet, dass sie einen Vertreter zur Entgegennahme des Preises auf der BDÜ-Veranstaltung entsendet und einer Veröffentlichung ihres Namens und Logos im Zusammenhang mit dem Hieronymus-Preis des BDÜ zustimmt.
Das Entscheidungsgremium ist eine Jury, die sich aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie aus drei Vertretern der BDÜ-Mitgliedsverbände zusammensetzt. Die Vertreter der Mitgliedsverbände wurden von der Mitgliederversammlung des BDÜ bestimmt. Die Auswahl der Jury erfolgt durch Mehrheitsentscheidung in nicht öffentlicher Sitzung; die Entscheidung der Jury ist abschließend und nicht anfechtbar. Die Vorschlagsliste wird nicht veröffentlicht. Sollte die Jury zu dem Ergebnis kommen, dass keine auszeichnungswürdige Organisation vorgeschlagen wurde, kann die Verleihung des Preises ausgesetzt werden.
Der Preisträger wird bei der Bundesmitgliederversammlung des BDÜ bekannt gegeben.
Preis
Bei der Auszeichnung handelt es sich um einen primär ideellen Preis, der aus einem Glasquader mit Laser-Innendruck oder Vergleichbarem besteht.
Hintergrundinformation
Der Heilige Hieronymus gilt als der Schutzpatron der Übersetzer. Der Gedenktag des Heiligen am 30. September wurde bereits 1992 vom internationalen Übersetzerverband FIT zum Weltübersetzertag ausgerufen und im Mai 2017 von den Vereinten Nationen offiziell zum „UN International Translation Day“ erklärt. Der Gelehrte und Theologe Hieronymus, der von ca. 347 bis 420 lebte, übersetzte die Bibel in das Sprechlatein seiner Zeit. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen die biblischen Schriften vornehmlich in griechischer Übersetzung und meist hebräischen Originaltexten vor. Das große Werk des Kirchenvaters, die Vulgata, war über viele Jahrhunderte die offizielle Fassung der Bibel in der römischen Kirche.
Quelle: Information des Bundesvorstands, 13.05.2025