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Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache für Gerichtsdolmetscher

Seit diesem Jahr ist das neue Dolmetschergesetz in Kraft. Daraus geht hervor, dass beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die keine Prüfung bei einem staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfungsamt bzw. keine andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung abgelegt haben, Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache nachweisen müssen.

Der BDÜ Landesverband Ost und die Universität Leipzig haben sich vor diesem Hintergrund zusammengetan und in Absprache mit dem Oberlandesgericht Dresden das Seminar "Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache" inklusive Prüfung auf die Beine gestellt.

Der Besuch dieses 4-tägigen Seminars in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung ist vom Oberlandesgericht Dresden als Nachweis für Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache i. S. des § 3 Abs. 2 Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) und des § 4 Abs. 2 Sächsisches Dolmetschergesetz (SächsDolmG) anerkannt. Aktuell gilt das leider nur für Sachsen, eine Ausweitung wird aber angestrebt.

Das Seminar findet insgesamt an 4 Tagen statt:

Fr./Sa. 29.11./30.11. und

Fr./Sa. 06.12./07.12.

und kann ab sofort gebucht werden.

Kosten:

- 400 EUR Teilnahmegebühr (zu entrichten an die Universität Leipzig)
- 50 EUR Prüfungsgebühr für BDÜ-Mitglieder und 80 EUR für Nichtmitglieder (zu entrichten an den BDÜ Landesverband Ost).

Hier können Sie sich zum Seminar anmelden (nicht über die Website des BDÜ LV Ost).

Einen Flyer mit weiteren Infos finden Sie hier.

Es gelten die AGB der Universität Leipzig.
 


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