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Assoziierte Mitgliedschaft

Laut Aufnahmeordnung des BDÜ müssen Antragsteller, die keinen einschlägigen Hochschulabschluss, eine staatliche Prüfung oder eine IHK-Prüfung vorweisen können, fünf bzw. sieben Jahre Berufserfahrung als Übersetzer und/oder Dolmetscher nachweisen, um in den BDÜ aufgenommen zu werden (sog. Quereinsteiger). Der BDÜ möchte diese potentiellen Mitglieder frühzeitig einbeziehen, um sie von Anfang an auf die Berufs- und Ehrenordnung zu verpflichten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich gezielt weiterzubilden und zu professionalisieren. Zu diesem Zweck wurde die Idee einer „assoziierten Mitgliedschaft“ entwickelt. Assoziierte Mitglieder sollen in der Datenbank deutlich als solche gekennzeichnet werden, um sie von ordentlichen Mitgliedern abzugrenzen.

Angesichts der Entwicklung der Ausbildungssituation in Deutschland und weltweit muss sich der BDÜ langfristig zunehmend für solche Quereinsteiger öffnen. Die assoziierte Mitgliedschaft stellt eine Möglichkeit dar, den Verband schrittweise zu öffnen und dabei trotzdem die Professionalität seiner Mitglieder und die Qualität der von ihnen angebotenen Dienstleistungen sicherzustellen.

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