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Zusatzleistung Beratender Dolmetscher

Bislang konnten BDÜ-Mitglieder verschiedene Zusatzdienstleistungen anbieten, die sie aus einer Liste in MeinBDÜ auswählen konnten. Im Rahmen der verstärkten Positionierung des BDÜ als Qualitätsverband wurde beschlossen, dass die Mitglieder zukünftig bestimmte Voraussetzungen nachweisen müssen, um sich entsprechende Zusatzleistungen eintragen zu lassen. So soll sichergestellt werden, dass Auftraggeber nicht nur hinsichtlich der Grundqualifikation, sondern auch hinsichtlich der Zusatzleistungen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer finden.

Als erstes wurden Kriterien für die Zusatzleistung „Beratender Dolmetscher“ erarbeitet. Diese sollen bei der nächsten Bundes-Mitgliederversammlung verabschiedet werden. Im MDÜ 6/2018 sind zwei Artikel zu diesem Thema enthslten, die die Hintergründe und zugrundeliegenden Überlegungen erläutern. Auf der Grundlage dieser Informationen sind die betroffenen Mitglieder aufgefordert, sich zu äußern und konstruktives Feedback zu liefern. Wenn Sie sich äußern wollen, bitten wir Sie, eine E-Mail an die Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen zu schreiben, die Ihre Meinung, Kritik und Anregungen dann an das zuständige Gremium weitergibt.

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