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Zusammenschluss BDÜ Thüringen und BDÜ Ost

Es ist soweit: Nach Abschluss der letzten organisatorischen Arbeiten wie der Überweisung der Mitglieder in ihre Wunschverbände und entsprechenden IT-Umstellungen schließen sich zum 1. Juli 2024 die beiden BDÜ-Landesverbände Thüringen und Ost unter dem gemeinsamen Namen „BDÜ Ost“ zusammen. Die Zahl der Mitglieder unseres Landesverbandes ist damit von knapp 470 auf rund 550 angewachsen.

Die Auflösung des BDÜ Thüringen wurde – nach mehrmonatiger Vorbereitung – bei dessen Jahresmitgliederversammlung Anfang Mai besiegelt: Rund ein Drittel der Mitglieder im Freistaat stimmte entweder qua Anwesenheit bei der Versammlung oder per Vollmacht dafür. Zu Gast war auch unsere 1. Vorsitzende Mandy Borchardt, die ihrer Thüringer Amtskollegin Elke Eisenschmidt, dem gesamten Vorstand sowie allen Verantwortlichen herzlich für die konstruktive und besonnene Zusammenarbeit im Rahmen des gesamten Prozesses dankte. Wir freuen uns sehr auf die künftige, in der neuen Konstellation noch engere Zusammenarbeit mit den Kolleginnen.

Die Nachricht über den Zuwachs aus Thüringen nahmen auch die Teilnehmer unserer JMV Ende Mai sehr positiv auf. Nach dem Zusammenschluss der Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt zum BDÜ Ost im Jahr 2020 erweitert sich unser Zuständigkeitsbereich somit ab dem 1. Juli um ein weiteres Bundesland. Dies heißt, dass – neben praktischen Synergien – natürlich auch zusätzliche Aufgabenfelder für bestimmte länderbezogene Themen entstehen, die idealerweise von jeweils vor Ort ansässigen Verbandsvertretern betreut werden. Vor allem gilt es, bundeslandspezifische, also auf Thüringen bezogene Aufgaben wie z. B. im Bereich Justiz oder Veranstaltungen zu betreuen und möglichst in eigenen Ressorts zu besetzen. „Wir freuen uns sehr, dass Kolleginnen aus dem ehemaligen Thüringer Vorstand bereits signalisiert haben, für einige dieser Aufgaben zur Verfügung zu stehen“, sind sich Mandy Borchardt und Elke Eisenschmidt einig.

Funktionsträger wie auch Mitglieder beider Landesverbände sehen in dem Zusammenschluss die Chance, künftig mit vereinten Kräften die Interessen der alten und neuen Mitglieder zu vertreten.

Mit Fragen zur Fusion können sich alle Mitglieder gerne jederzeit an die Geschäftsstelle bzw. den Vorstand wenden.


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