Eine studentische Mitgliedschaft im BDÜ
Kostet wenig, bringt dir aber viel!
Vor allem: Sicherheit einer großen Gemeinschaft
Bundesweit sind mehr als 7500 Übersetzer und Dolmetscher im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) organisiert. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Wirtschaft und engagiert sich für verbesserte Bedingungen der Berufsausübung.
+ Praktische Hilfe
+ Finanzielle Vorteile
Mitglied werden – so geht's:
Wer kann Mitglied werden?
Alle Studierenden, die sich in einer Hochschulausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher oder in der Ausbildung an einer Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen befinden.
Was muss ich tun?
- Aufnahmeantrag online ausfüllen
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorbereiten
- Unterlagen per Post an die Zentrale Bearbeitungsstelle für Aufnahmeanträge (ZBAA) schicken
Was muss ich beachten?
- Aufnahmeordnung des BDÜ
- Berufs- und Ehrenordnung des BDÜ
- Schiedsgerichtsordnung des BDÜ
- Satzung des BDÜ LV Ost
Wie kann ich mich vorab noch informieren?
- Komm doch einfach einmal zu einem unserer BDÜ-Stammtische in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Halle oder Magdeburg!
- Immer am Anfang eines Semesters gibt es in Leipzig auch einen speziellen Studenten-Stammtisch.
- Die jeweils nächsten Termine werden hier auf unserer Website bekanntgegeben.
Was passiert bei Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel?
Gibst du dein Sprachmittlerstudium vorzeitig auf, endet die studentische Mitgliedschaft mit dem Monat der Exmatrikulation. Du brauchst also nur die Exmatrikulationsbescheinigung an die Geschäftsstelle deines Mitgliedsverbandes schicken.
Studienabschluss geschafft - wie geht es nun weiter?
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kannst du nach entsprechender Überprüfung deines Abschlusses ordentliches Mitglied werden. Dafür benötigen wir eine Kopie deines Zeugnisses. Am besten, du reichst es möglichst schnell ein, um auch sofort in den Genuss der zusätzlichen Vorteile als ordentliches Mitglied zu kommen.