Wege zum Beruf
Ausbildung zum Dolmetscher oder Übersetzer
Die Ausbildung zum Übersetzer oder Dolmetscher kann an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfolgen. In der Regel handelt es sich um Hoch- und Fachhochschulen, an denen unterschiedliche Abschlüsse erzielt werden können. Darüber hinaus kann bei den Prüfungsämtern der Bundesländer eine staatliche Prüfung abgelegt werden, auf die z.B. eine Ausbildung an einer Fachakademie vorbereitet.
Voraussetzungen
Die Komplexität des Berufs und die Voraussetzungen für eine qualifizierte Berufsausübung werden häufig unterschätzt. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sind nur ein Aspekt, reichen aber bei weitem nicht aus. Fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten, eine hohe interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum professionellen Umgang mit modernen Computertechnologien sind bei der Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer unabdingbar.
Schwerpunkte
Daher werden bei der Ausbildung zum Dolmetscher und Übersetzer Schwerpunkte in diesen Bereichen gesetzt und folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt: Grundlegende Techniken des Dolmetschens und Übersetzens (die erforderlichen Sprachkenntnisse werden in den meisten Fällen vorausgesetzt), Fachübersetzen/ Fachdolmetschen, Landeskunde, vertiefte Kenntnisse in einem oder zwei Sachfächern, Terminologiearbeit und Sprachdatenverarbeitung. Die Ausbildung an den Hoch- und Fachhochschulen wird durch das Studium der Sprach-, Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft untermauert.
Ausbildungsinstitute
Dolmetscher und Übersetzer werden an verschiedenen Ausbildungsinstituten ausgebildet, in der Regel handelt es sich um Hochschulen und Fachhochschulen. In den verschiedenen Studiengängen werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, was sich auch in der Vielzahl möglicher Abschlüsse wiederspiegelt.
Staatliche Prüfung
In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher” führen. Staatliche Prüfungen werden auch für Sprachen angeboten, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt für alle Sprachen entweder auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung (z.B. an einer Fachakademie) oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis. Die bestandene staatliche Prüfung kann (ebenso wie ein Hochschulabschluss) als Grundlage für die Beeidigung vor Gericht dienen. Die gemeinsamen Anforderungen und Regelungen zur Prüfung sind in der Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer / Übersetzerinnen, Dolmetscher / Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher / Gebärdensprachdolmetscherinnen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004) festgelegt. In Sachsen werden die Einzelheiten durch die Sächsische Dolmetscherprüfungsverordnung geregelt.
Für den gerichtlich-behördlichen Bereich bestellt in Sachsen das Oberlandesgericht Dresden allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die ihre fachliche Qualifikation mit einem einschlägigen Abschluss oder in einer Prüfung und ihre persönliche Integrität mit einem Führungszeugnis nachgewiesen haben. In Sachsen-Anhalt erfolgt die die Beeidigung durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichtes. Weitere Informationen zur Beeidigung finden Sie hier.