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Wege zum Beruf

Ausbildung zum Dolmetscher oder Übersetzer


Informationen zum Berufsbild des Dolmetschers bzw. Übersetzers finden Sie hier und hier.

Die Ausbildung zum Übersetzer oder Dolmetscher kann an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfolgen. In der Regel handelt es sich um Hoch- und Fachhochschulen, an denen unterschiedliche Abschlüsse erzielt werden können. Darüber hinaus kann bei den Prüfungsämtern der Bundesländer eine staatliche Prüfung abgelegt werden, auf die z.B. eine Ausbildung an einer Fachakademie vorbereitet.

Voraussetzungen

Die Komplexität des Berufs und die Voraussetzungen für eine qualifizierte Berufsausübung werden häufig unterschätzt. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sind nur ein Aspekt, reichen aber bei weitem nicht aus. Fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten, eine hohe interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum professionellen Umgang mit modernen Computertechnologien sind bei der Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer unabdingbar.

Schwerpunkte

Daher werden bei der Ausbildung zum Dolmetscher und Übersetzer Schwerpunkte in diesen Bereichen gesetzt und folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt: Grundlegende Techniken des Dolmetschens und Übersetzens (die erforderlichen Sprachkenntnisse werden in den meisten Fällen vorausgesetzt), Fachübersetzen/ Fachdolmetschen, Landeskunde, vertiefte Kenntnisse in einem oder zwei Sachfächern, Terminologiearbeit und Sprachdatenverarbeitung. Die Ausbildung an den Hoch- und Fachhochschulen wird durch das Studium der Sprach-, Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft untermauert.

Ausbildungsinstitute

Dolmetscher und Übersetzer werden an verschiedenen Ausbildungsinstituten ausgebildet, in der Regel handelt es sich um Hochschulen und Fachhochschulen. In den verschiedenen Studiengängen werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, was sich auch in der Vielzahl möglicher Abschlüsse wiederspiegelt.

Universität Leipzig

Philologische Fakultät
Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie

Beethovenstr. 15
04107 Leipzig
Tel.: +49 341 973 76 00
Fax: +49 341 973 76 49

Website

Hochschule Zittau-Görlitz

 

Fakultät Management und Kulturwissenschaften
Studiengang Fachübersetzen Wirtschaft Deutsch/Polnisch

Brückenstraße 1
02826 Görlitz
Tel.: +49 3581 4828 421
Fax: +49 3581 4828 490

Website

Westsächsische Hochschule Zwickau

Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation

Scheffelstraße 39, Haus 1
08066 Zwickau
Tel.: +49 375 536 35 63
Fax: +49 375 536 35 61

Website

Hochschule Magdeburg-Stendal

Fachbereich Soziale Arbeit,
Gesundheit und Medien

Haus 1, Raum 1.22
Breitscheidstr. 2
39114 Magdeburg
Tel.: +49 391 886 42 90
Fax: +49 391 886 42 93

Website

Hochschule Anhalt

Fachbereich Informatik
und Sprachen

Lohmannstraße 23
Gebäude 23 (Ratke-Gebäude)
06366 Köthen
Tel.: +49 3496 67 3100
Fax: +49 3496 67 93111

Website

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Fachbereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation*

Ernst-Abbe-Platz 8
07743 Jena
Tel.: +49 3641 9-44370

Website

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Literarisches Übersetzen
in Theorie und Praxis
*

Fürstengraben 27
07743 Jena
Tel.: +49 3641 9-44000
Fax: +49 3641 9-44002

Website

*Die Abschlüsse dieser Studiengänge allein berechtigen nicht zur Aufnahme in den BDÜ!


Staatliche Prüfung

In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher” führen. Staatliche Prüfungen werden auch für Sprachen angeboten, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt für alle Sprachen entweder auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung (z.B. an einer Fachakademie) oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis. Die bestandene staatliche Prüfung kann (ebenso wie ein Hochschulabschluss) als Grundlage für die Beeidigung vor Gericht dienen. Die gemeinsamen Anforderungen und Regelungen zur Prüfung sind in der Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer / Übersetzerinnen, Dolmetscher / Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher / Gebärdensprachdolmetscherinnen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004) festgelegt. In Sachsen werden die Einzelheiten durch die Sächsische Dolmetscherprüfungsverordnung geregelt.

Leipzig

Das in Sachsen zuständige Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer ist die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Sie stellt auf Antrag auch die Gleichwertigkeit von staatlichen Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland fest.

Anschrift:

Sächsische Bildungsagentur
Regionalstelle Leipzig
Referat 42/Dolmetscherprüfungen
Nonnenstr.17A
04229 Leipzig

Sprachen:

Arabisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Mongolisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch

Weitere Infos unter:

Sächsische Bildungsagentur


Für den gerichtlich-behördlichen Bereich bestellt in Sachsen das Oberlandesgericht Dresden allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die ihre fachliche Qualifikation mit einem einschlägigen Abschluss oder in einer Prüfung und ihre persönliche Integrität mit einem Führungszeugnis nachgewiesen haben. In Sachsen-Anhalt erfolgt die die Beeidigung durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichtes. Weitere Informationen zur Beeidigung finden Sie hier.

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